Vereinsregister VR 1898
Die Satzung des esport club e.V. kann vom VR angefordert
oder im eSport-Club Rostock eingesehen werden.
Beitragsordnung
Entsprechend § 6 der Vereinssatzung wird durch die Gründungsversammlung vom 05.04.2006 beschlossen:
Beitragshöhe:
1. Der Jährliche Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt:
1.1 für natürliche Personen:
- Monatlicher Beitrag 2,00 €
- Jählicher Beitrag 20,00 € (4,00 € Erlass)
1.2 für juristishe Personen ohne Gewinnerzielungsabsichten wie Vereine und
Verbände: 50,00 €
1.3 für Körperschaften des öffentlichen Rechts: 260,00 €
1.4 für wirtschaftliche Unternehmen mit einem Umsatz
bis 100 T€ 300,00 €
bis 1000 T€ 3000,00 €
darüber: Mindestbeitrag 5000,00 €
1.5 andere Unternehmen nach Vereinbarung mit dem Vorstand
In Einzelfällen kann der Vorstand abweichende Regelungen vereinbaren.
2. Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt
2.1 für natürliche Personen:
- Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen 15,00 €
-Jugendliche mit Erwerbstätigkeit und Erwachsene 50,00 €
2.2 für juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht wie Vereine und
Verbände: 500,00 €
2.3 für Körperschaften des öffentlichen Rechts: 520,00 €
2.4 für wirtschaftliche Unternehmen: Mindestbeitrag 1000,00 €
Der jährliche Beitrag soll unter Beachtung der wirtschaftlichen Stärke des
Unternehmens bei Beiritt zum Verein verinbart werden. In der Regel ein vom
Fördermitglied selbst bestimter höherer jährlicher Beitrag der ein Mehrfaches
des Grundbetrages sein kann.
Die Jahresbeiträge sind bis spätestens zum 30.05. des laufenden Jahres bzw.
bei Eintritt in den Verein fällig.
Ehrenmitglieder und nichtaktive Vorstandmitglieder sind von der Beitragspflicht
befreit.
Offene Beitragsforderungen sind vor Austritt zu begleichen. Rückzahlungen bei
Austritt erfolgen nicht.